Leben Sie in Leverkusen und möchten einen Kleingarten in der Klelngartanlage
Heidhöhe e.V., Moosweg, Leverkusen-Manfort pachten?
Liebe Gartenbewerber/innen
Das Interesse an unserer Kleingartenanlage, in dem Sie Erholung vom Alltag finden können, freut uns sehr.
Sie können hier bei zahlreichen Aktivitäten, die im Verein angeboten werden, neue Freunde finden oder aber einfach die „Seele“ baumeln lassen, z.B. bei der anfallenden Gartenarbeit oder gemütlichem Beisammensein.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie haben Ihren Wohnsitz in Leverkusen
dann besteht die Möglichkeit, sich als Gartenbewerber anzumelden.
Anmelden können Sie sich:
Jeden 2. Mittwoch im Monat von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Vereinshaus (Büro)
Jeden 2. Samstag im Monat von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Vereinshaus
Wenden Sie sich an den 1. Vorsitzenden oder ein weiteres Vorstandsmitglied. Diese können Ihnen über den derzeitigen Bewerberstand Auskunft geben.
Was kostet die Anschaffung eines Kleingartens?
Die Ablösesumme für Laube, Obstbäume etc. wird gemäß den jeweils gültigen Wertermittlungsrichtlinien ermittelt.
Laube, Bäume, Sträucher etc. ist Eigentum des jeweiligen Pächters.
Aufnahmegebühr
Stromanschluss – Einmalzahlung
Wasser- und Stromgeld- einmalige Vorauszahlung
Was kostet ein Kleingarten jährlich?
Die festen jährlichen wiederkehrenden Kosten betragen ca. 400,00 bis 500,00 € (grobe Richtzahl) und setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:
- Mitgliedsbeitrag
- Pacht für Grund und Boden
- Lauben-/ Laubeninhaltsversicherung (Feuer-, Einbruch und Diebstahl) ist eine Pflichtversicherung
- Wasser und Strom – je nach Verbrauch
- ggfs. Containergebühren
- Einmalzahlungen bzw. Umlagen die von der Mitgliederversammlung per Beschluss festgesetzt wurden
- Reinigungskosten Gemeinschaftstoiletten
Zu den angenehmen Dingen, die ein Kleingarten vorweisen kann, kommen natürlich auch Pflichten und Regeln:
- an den Mitgliederversammlungen teilnehmen
- Beschlüsse der Mitgliederversammlung einhalten
- Bekanntmachungen des Vereins zur Kenntnis zu nehmen (siehe Aushangkästen)
- die von der Kommune erlassene Garten- und Bauordnung (Bestandteil des Pachtvertrages) zu beachten und einzuhalten; insbesondere die darin enthaltenen Bauvorschriften sind bindend (z.B. Größe des Gartenhauses = 18 m²; überdachte Fläche = 6 m² (Gartenhaus plus Vordach = 24 m²); Geräthaus = max. 4 m².
- Gemeinschaftsarbeit für die Erhaltung der Kleingartenanlage derzeit 20 Std. im Jahr abzuleisten (vom Pächter oder durch direkte Familienangehörige).
- Nutzung der gepachteten Fläche – die sogenannte 1/3 Regelung
1/3 Nutzfläche – Anbau von Gemüse, Kartoffeln pp., Obstbäumen, Obststräuchern
1/3 Zierfläche – Blumen, Rasenfläche
1/3 Baulichkeiten – Gartenlaube, Gerätehaus, Wege
Einhaltung der Ruhezeiten – die Kleingartenanlagen dienen der Erholung und daher ist die Einhaltung der Ruhzeiten zwingend
Wichtige Informationen bei Übernahme einer Kleingartenparzelle